Ihre Patientenrechte


Der Ombudsdienst/Mediation
Die Rolle des Mediators besteht darin, im Falle einer Beschwerde als neutraler Vermittler zwischen dem Patienten, seiner Familie und der Einrichtung und den Praktikern zu fungieren. Der Mediator fördert den Dialog und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Außerdem gibt die Mediation dem Management Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität der Versorgung und der Patientenzufriedenheit.
Die Mediation ist vertraulich und kostenlos.


Kontakt
Pierre Vliegen
Telefonnummer 080/854433
Per Post oder werfen Sie ein Schreiben in den Briefkasten am Haupteingang:
Mediation
Klosterstraße 9
4780 Sankt Vith
Belgien
Datenschutzbestimmungen
In diesem Kapitel wird beschrieben, wie wir mit den Daten umgehen, die wir aus Ihrem Besuch auf unserer Website entnehmen.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse oder sonstige Angaben hinterlassen, z.B. anlässlich einer Anfrage, verpflichten wir uns, diese Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Wenn Sie von uns E-Mails bekommen, haben diese immer einen Bezug zu Ihrem Eintrag oder sind die Folge Ihrer Anfrage.

Bei Ihrem Besuch auf einer Website, also auch auf der unseren, entstehen Einträge in den sogenannten Logfiles, wobei Angaben zu Ihrem Surfverhalten registriert werden (Datum des Besuchs, Uhrzeit, Verweildauer, aufgerufene Seiten, usw.). Aber keine Sorge, Sie als Surfer bleiben trotzdem anonym, denn niemals kann man erfassen, wer vor dem Computer sitzt.

Diese von Ihnen hinterlassenen Angaben werden von uns ausschließlich zur Analyse und zur Verbesserung unserer Website und unseres Angebotes herangezogen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Klinik St. Josef
Klosterstraße 9
B - 4780 St.Vith
Ihre Rechte
In Belgien sind die Patientenrechte seit 2002 gesetzlich festgelegt.

Welche Rechte habe ich als Patient?
  1. Qualifizierte Dienstleistungen zu erhalten
  2. Die Berufsfachkraft frei wählen
  3. Über den eigenen Gesundheitszustand informiert werden
  4. Freiwillig und informiert in die Pflegedienstleistung einwilligen. Informiert bedeutet, dass Sie alle ausreichenden Informationen erhalten haben, um die Ihnen vorgeschlagenen Behandlungen zu verstehen und Ihnen in voller Kenntnis der Sachlage zuzustimmen. Diese Informationen betreffen sowohl die medizinische Seite der Behandlung (medizinische Maßnahmen, Nebenwirkungen usw.) als auch die finanzielle Seite (Kosten der Behandlung und des Krankenhausaufenthalts).
    4.bis Zu erfahren, ob die Berufsfachkraft versichert ist und dazu berechtigt ist, ihren Beruf auszuüben
  5. Über eine fortlaufend geführte Patientenakte verfügen, diese einsehen und eine Kopie davon erhalten
  6. Schutz des Privatlebens
  7. Eine Beschwerde einzureichen



Informationen gemäss Königlichem Erlass vom 21. April 2007 zum Statut der verschiedenen Berufsgruppen und der juristischen Verbindung zwischen Krankenhaus und Mitarbeiter